games.nrw lebt durch den Zusammenschluss und das Engagement jedes einzelnen Mitglieds des Vereins. Durch die Unterscheidung zwischen Ordentlichen, Außerordentlichen und Fördermitgliedern ist es uns möglich, eine Vielzahl der Games-Akteure in NRW einzubinden.
schaft
- Jede juristische Person/Einzelunternehmer mit Niederlassung oder Sitz in NRW und Teil der Games-Branche
- Stimmberechtigung
- Leistung eines Mitgliedsbeitrags
ordentliche Mitglied-
schaft
ordentliche Mitgliedschaft
- Unternehmen mit Jahresumsatz < 100.000 €
- Zugang zu allen Vorteilen einer ordentlichen Mitgliedschaft
- Ausnahme: kein Stimmrecht
mitgliedschaft
mitgliedschaft
- Rechte und Pflichten einer ordentlichen Mitgliedschaft
- Für Unternehmen ohne Berechtigung einer ordentlichen Mitgliedschaft
Ordentliche Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied des Vereins kann jeder Einzelunternehmer (auch Freiberufler), jeder (nicht) rechtsfähige Verein, jede Personengesellschaft sowie jede juristische Person werden, sofern diese eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen hat oder in Nordrhein-Westfalen für oder in der Games-Branche tätig ist. Sie sind stimmberechtigt und verpflichten sich zur Leistung eines Mitgliedsbeitrags.
Außerordentliche Mitgliedschaft
Außerordentliche Mitglieder sind von der Leistung eines Mitgliedsbeitrags befreit, können jedoch ebenfalls von den Vorteilen im Mitgliederbereich profitieren. Sie besitzen kein Stimmrecht und können nicht in den Vorstand gewählt werden. Außerordentliches Mitglied können diejenigen Unternehmen werden, deren Jahresumsatz unter 100.000 € beträgt.
Fördermitgliedschaft
Fördermitglied können Unternehmen werden, die die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft nicht erfüllen.
Anmeldeformular
- Hier findest du die Satzung von games.nrw.
- Die Beitragsordnung findest du hier.